Übergangsplan 5.0 3D-Drucker: Mit dem PNRR-Dekret ist es Realität
Die Steuergutschrift für Unternehmen, die dem Transition 5.0-Plan beitreten, ist jetzt im Gange. Mit der Veröffentlichung des PNRR-Dekrets im Amtsblatt kann das Leistungspaket zur Förderung der Energieeffizienz und der Digitalisierung von Unternehmen beginnen.
Im Zweijahreszeitraum 2024-2025 können Unternehmen die Anreize in Form von Steuergutschriften der nutzen Transition 5.0-Plan . Tatsächlich genehmigte das Mimit am 26. Februar das Gesetzesdekret Pnr r (DL Nr. 19/2024) veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 52 vom 2. März 2024 mit einer Reihe wichtiger Maßnahmen für Unternehmen, die darauf abzielen, die Effizienz ihrer Produktionsprozesse zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und sie auf Nachhaltigkeit und grüne Entwicklung auszurichten – Konzepte, die bisher oft auf dem Papier blieben. Die Leistung ist in Artikel 38 des oben genannten Gesetzesdekrets konkret geregelt.
Der Übergangsplan 5.0 wird aus Mitteln in Höhe von finanziert 6,3 Milliarden Euro und ist seit dem 2. März 2024 in Kraft. Zweck der Maßnahme ist die Unterstützung des digitalen und energetischen Transformationsprozesses von Unternehmen.
Transition 5.0 ist das Ergebnis des Vorschlags, den Italien der EU vorgelegt hat und der von angenommen wurde Kommission am 24. November und vom Rat am 8. Dezember . Dabei handelt es sich um strukturelle Neuerungen, die sich auf den italienischen PNRR auswirken, der mit der Einführung des EU-Repower-Kapitels von 527 Zielen auf 614 von 191,5 auf 194,4 Milliarden Euro gestiegen ist, von 6 auf 7 Missionen. Die Reformen, die Italien umsetzen muss, reichen von 69 auf 66. Der neue Pnrr stellt 2,9 Milliarden Euro zur Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel , Netto-Null-Technologien sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit strategischer Produktionsketten bereit. Alle Investitionen zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Produktionsprozessen, den Eigenverbrauch von Strom, die Kreislaufwirtschaft und die effiziente Nutzung von Ressourcen zu erleichtern, aber alle diese Maßnahmen hängen von Durchführungsverordnungen ab, die noch nicht veröffentlicht wurden.
Effizienz und Energieeinsparung
Die geförderten Aktivitäten müssen zu Ergebnissen führen, die sich an der Energieeffizienz und den Energieeinsparungen messen lassen. Zu diesem Zweck muss eine der beiden folgenden Bedingungen eingehalten werden: Bei Investitionen in 4.0-Güter müssen die in den Zielprozessen erzielten Energieeinsparungen mindestens 5 % im Vergleich zum vorherigen Verbrauch für dieselben Prozesse betragen ; Bei Tätigkeiten, die nicht an bestimmte Zielprozesse gebunden sind, muss die Reduzierung des Endenergieverbrauchs mindestens 3 % betragen. Die Intensität der Leistung wird auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse auf mindestens einen bestimmten drei Tarif angepasst. Das Projekt muss von einer Ex-ante-Zertifizierung durch einen Fachmann begleitet sein, der die Gültigkeit der Arbeit bescheinigt, und nachträglich muss eine weitere Zertifizierung bestätigen, dass die Parameter tatsächlich eingehalten werden. Der Durchführungsbeschluss muss in den ersten Monaten des Jahres 2024 eintreffen.
Ziele und Arten förderfähiger Investitionen
Die Ziele des Transition Plan 5.0 sind:
- Steigerung der Energieeffizienz und Förderung der Einführung der Eigenproduktion erneuerbarer Energien in Unternehmen mit dem Ziel, im Zeitraum 2024–2026 eine kumulative Einsparung von 0,4 Mio. t RÖE beim Energieverbrauch zu erreichen.
- Unterstützen Sie die Digitalisierung von Unternehmen durch die Einführung innovativer Technologien wie fortschrittliche Robotik, künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge, 3D-Druck und Cloud Computing.
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit italienischer Unternehmen auf internationalen Märkten .
Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Steuergutschrift im Vergleich zu der bereits in Transition 4.0 vorgesehenen Steuergutschrift . Die vergünstigten Tarife stehen noch nicht fest, werden aber den bereitgestellten Vorschauen zufolge maximal 20 % erreichen und können zu denen des Übergangs 4.0 addiert werden. Daher beträgt der Höchstsatz für Unternehmen , die die beiden Anreize addieren können, 40 %, zu denen noch zwei weitere niedrigere Sätze hinzukommen könnten, so dass der Gesamthöchstsatz 45 % beträgt.
Die Intensität des Nutzens Daher hängt der Prozentsatz der anerkannten Steuergutschrift davon ab, welche Verbesserungen hinsichtlich der Energieeffizienz auf Unternehmensebene (mindestens 3 %) oder auf der Ebene des betreffenden Produktionsprozesses (mindestens 5 %) erzielt wurden.
Incentive-Tarife
Der Anreiz des Transition Plan 5.0 besteht in einer Steuergutschrift, die zum Ausgleich geschuldeter Steuern oder in Form eines Nachlasses auf die Gebühr des Investitionsgüterlieferanten genutzt werden kann.
Der Steuergutschriftssatz variiert je nach Art der Investition und dem erreichten Grad der Energieeinsparung oder Innovation.
Im Einzelnen sind die Tarife wie folgt:
-
Investitionen in Investitionsgüter für Energieeffizienz
- 50 % der Kosten, wenn die Energieeinsparung mindestens 30 % beträgt
- 30 % der Kosten, wenn die Energieeinsparung mindestens 20 % beträgt
-
Investitionen in Investitionsgüter für Innovation
- 40 % der Kosten, wenn die Ware in die Warenkategorie 4.0 fällt
- 20 % der Kosten, wenn die Ware nicht in die Warenkategorie 4.0 fällt
Voraussetzungen für den Zugang zur Steuergutschrift
Um auf die Steuergutschrift zugreifen zu können, müssen Investitionen bis zum 31. Dezember 2026 getätigt werden. Darüber hinaus müssen Investitionsgüter neu sein und von Lieferanten mit Sitz in Italien gekauft werden.
Förderfähige Investitionen
Geht es um die Begründetheit der förderfähigen Ausgaben, müssen diese zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 angefallen sein. Daher können alle Unternehmen, die bereits von Anfang 2024 bis heute Investitionen getätigt haben, bei Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen berücksichtigt werden Nach dem Gesetz können sie sicher sein: Sie können die Steuergutschrift des Transition Plan 5.0 beantragen.
Von der Steuergutschrift sind diejenigen Investitionen betroffen, die den Anforderungen des nationalen Industrie-4.0-Plans entsprechen, d. h. diejenigen, die die jetzt 5+2-Pflichtanforderungen erfüllen.
Diese Anforderungen reichen jedoch nicht aus, um die Leistung zu erhalten. Tatsächlich müssen Investitionen unbedingt (unter Androhung des Ausschlusses) eine Energieeinsparung von mindestens 3 % im Vergleich zur gesamten Produktionsstruktur oder 5 % im Vergleich zu einem bestimmten Produktionsprozess, der von der Investition betroffen ist, gewährleisten.
In diesem Mindestbereich erhalten Sie eine Steuergutschrift in Höhe von:
- 35 % für Investitionen bis zu 2.500.000,00 € ;
- 15 % für Investitionen inklusive zwischen 2.500.000,00 € und 10.000.000,00 € ;
- 5 % für Investitionen inklusive zwischen 10.000.000,00 € und 50.000.000,00 € .
Die maximal zulässige Investition beträgt 50.000.000,00 €.
Das Dekret erweiterte auch die Anwendbarkeit der Steuergutschrift auf zwei Kategorien von Software (wie in Anhang B – Gesetz 232/2016 angegeben), die für die Überwachung des Unternehmensverbrauchs erforderlich sind.
Die Verpflichtungen
Auf der Vorderseite Erfüllungen Es gibt keinen Mangel an Neuigkeiten bezüglich der Steuergutschrift für Investitionsgüter 4.0. Um die Steuergutschrift des Transition Plan 5.0 zu erhalten, ist es notwendig, den entsprechenden Verweis auf die Transportdokumente, Rechnungen und alle Unterlagen im Zusammenhang mit Investitionen anzugeben. 38 Absatz 15 des DL Pnrr vom 02.03.2024.
Im Vergleich zum Entwurf sieht das Gesetzesdekret Nr. 19 zuweisen eine führende Rolle bei der GSE . Bevor mit dem Projekt tatsächlich begonnen wird, ist es notwendig, den Energiedienstleister zu benachrichtigen und einen unabhängigen Experten zu benennen, der die Reduzierung des Verbrauchs um die verschiedenen Prozentsätze bescheinigen muss.
Gutachterzertifizierung
Nach Abschluss der Investitionen wird eine neue Mitteilung mit einer zweiten Bescheinigung des Sachverständigen erstellt, deren Pflichten darauf abzielen, den Abschluss der Investitionen zu bescheinigen.
Zu diesen Ex-ante- und Ex-post-Zertifizierungen gilt das Gesetzesdekret Nr. 19 fügt die Mitteilung über die Beschreibung des Investitionsvorhabens zu den erforderlichen Verpflichtungen hinzu. Diese Mitteilung wird dann von der GSE an das Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy weitergeleitet.
Darüber hinaus wird es auch notwendig sein ein Bericht des Abschlussprüfers , wie es bisher bei der Steuergutschrift für Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Ausbildung 4.0 der Fall war.
Zusammenfassend sind daher folgende Unterlagen erforderlich:
- 2 Mitteilungen an die GSE (vor und nach der Tätigung der Investitionen);
- 2 Expertenzertifizierungen (vor und nach der Durchführung der Investitionen);
- 1 Prüfbericht (nach Abschluss der Investitionen).
Es scheint klar, dass es der Wille des Gesetzgebers war diese neue Steuergutschrift besser kontrollierbar machen und dies führte zu einer komplexeren Verwaltung des gesamten Prozesses.
Erfreulicherweise ist für die Bescheinigungen des Sachverständigen eine zusätzliche Steuergutschrift von bis zu 10.000,00 € und für Unternehmen, die nicht zur Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung verpflichtet sind, eine zusätzliche Steuergutschrift von bis zu 5.000,00 € für das Gutachten des Gutachters vorgesehen.
Konzentrieren Sie sich auf Zertifizierungen, um Anreize zu erhalten
Um den Anreiz zu erhalten, ist außerdem eine „Ex-ante“-Zertifizierung erforderlich, die von einem unabhängigen Gutachter ausgestellt wird und bescheinigen muss, dass das Projekt die Förderkriterien hinsichtlich der Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs erfüllt. Eine zweite „Ex-post“-Zertifizierung nach Abschluss der Investition bescheinigt die tatsächliche Realisierung der Investitionen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Ex-ante-Zertifizierung.
Die für die Ausstellung der Zertifizierungen befugten Personen sollten dieselben sein, die auch für die Erstellung der technisch-wirtschaftlichen Zertifizierung befugt sind, die vom Fonds zur Unterstützung des industriellen Wandels für den Teil im Zusammenhang mit der Energieeffizienz bereitgestellt wird:
- EGE (Experte für Energiemanagement) ist nach UNI CEI 11339 akkreditiert
- Nach UNI CEI 11352 akkreditierte ESCOs
- ISO50001-akkreditierte Organisationen
- Geologen, Ingenieure und Industrieexperten, die bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingetragen sind oder zum Personal des Unternehmens gehören, das die Energiediagnose anfordert.
Im letzteren Fall wären Ingenieure und Industriesachverständige berechtigt, beide Bescheide für die Steuergutschrift 4,0 und 5,0 zu erstellen, während die anderen nur befugt wären, Bescheide für die Steuergutschrift 5,0 zu erstellen. Der maximal geförderte Höchstbetrag für jede Investition sollte betragen 50 Millionen Euro .
Unterschiede zum 4.0-Übergangsplan
Um den Umfang der durch den Transition 5.0-Plan eingeführten Neuerungen besser zu verstehen, erscheint es sinnvoll, die bisherige Situation zusammenzufassen, die auch parallel zum neuen Anreizprogramm in den Fällen fortgeführt wird, in denen diejenigen, die darauf zugreifen möchten, nicht in der Lage sein werden, es umzusetzen Eingriffe, die eine Energieeinsparung von mindestens 3 % der Produktionsstruktur oder 5 % der vom Projekt betroffenen Prozesse bewirken.
Der Transition 4.0-Plan wurde im Rahmen von Mission 1 – Komponente 2 „Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems“ des PNRR mit einer Finanzausstattung von 13,381 Milliarden Euro finanziert (dazu kommen 5,08 Milliarden Euro aus dem Komplementärfonds). und das Ziel, die digitale Transformation von Unternehmen zu unterstützen, indem private Investitionen in Güter und Aktivitäten zur Unterstützung der Digitalisierung durch die Anerkennung einer Steuergutschrift für Folgendes gefördert werden: Kauf materieller Güter; Kauf von 4.0 immateriellen Vermögenswerten (z. B. fortschrittlicher Software); Kauf traditioneller immaterieller Vermögenswerte (z. B. Basissoftware); F&E&I-Aktivitäten; 4.0 Trainingsaktivitäten. Die 4.0 materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die dem Anreizsystem unterliegen, sind in den beiden Anhängen (A und B) aufgeführt, die vom damaligen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung erstellt wurden.
Schlussfolgerungen
Die im Übergangsplan 5.0 vorgesehene Steuergutschrift kann dank des PNRR-Dekrets nun als Realität angesehen werden. Lediglich einige Durchführungserlasse fehlen noch, doch die Zweifel an der Funktionsweise können inzwischen als ausgeräumt gelten. Tatsächlich ist der Prozess nun fast abgeschlossen.
Der Plan zielt darauf ab, Anreize für die Energieeffizienz von Unternehmen zu schaffen, indem Verbesserungen im Vergleich zur vorherigen 4.0-Umstellung vorgenommen werden. Es richtet sich unterschiedslos an alle auf dem Staatsgebiet ansässigen Unternehmen und bietet je nach Art der Intervention, die Sie durchführen möchten, ein differenziertes Tarifsystem.
Obwohl die Vorteile die Nachteile überwiegen, gibt es im Transition 5.0-Plan einige Lücken, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung und insbesondere an der Ausbildungsfront.
Häufige Fragen
Der 5.0-Übergang ist ein Anreizplan für die Digitalisierung und Nachhaltigkeit italienischer Unternehmen. Es wurde am 31. Januar 2024 vom Ministerrat genehmigt und ist Teil des National Recovery and Resilience Plan (PNRR).
Die Ziele des 5.0-Übergangs sind:
Steigerung der Energieeffizienz und Förderung der Einführung der Eigenproduktion erneuerbarer Energien in Unternehmen mit dem Ziel, im Zeitraum 2024–2026 eine kumulative Einsparung von 0,4 Mio. t RÖE beim Energieverbrauch zu erreichen.
Unterstützen Sie die Digitalisierung von Unternehmen durch die Einführung innovativer Technologien wie fortschrittliche Robotik, künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge, 3D-Druck und Cloud Computing.
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit italienischer Unternehmen auf internationalen Märkten.
Die Nutznießer des 5.0-Übergangs sind Unternehmen jeder Größe, darunter Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Für Transition 5.0 kommen Investitionen in Frage, die auf Folgendes abzielen:
Steigern Sie die Energieeffizienz durch den Kauf neuer Investitionsgüter, die eine Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen ermöglichen.
Nutzen Sie innovative Technologien wie fortschrittliche Robotik, künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge, 3D-Druck und Cloud Computing.
Förderung der Nachhaltigkeit durch die Einführung innovativer Lösungen für die Produktion und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Der Anreiz, den die 5.0-Umstellung bietet, ist eine Steuergutschrift, die zum Ausgleich geschuldeter Steuern oder in Form eines Nachlasses auf den dem Investitionsgüterlieferanten geschuldeten Betrag genutzt werden kann.
Der Steuergutschriftssatz variiert je nach Art der Investition und dem erreichten Grad der Energieeinsparung oder Innovation.