Il drone DJI Mavic 3 Pro riceve un nuovo aggiornamento del firmware -3Digital | Droni e Stampanti 3D

Die Drohne DJI Mavic 3 Pro erhält ein neues Firmware-Update

DJI hat ein neues Firmware-Update für die Mavic 3 Pro veröffentlicht, die weltweit erste Consumer-Drohne mit einem Drei-Kamera-System.

Die Firmware v01.01.0500 steht jetzt für den Mavic 3 Pro zum Download zur Verfügung, während die DJI RC Pro-Fernsteuerung auf die Version v03.02.0700 aktualisiert werden kann. Wenn Sie stattdessen die DJI RC verwenden, können Sie Ihre Fernbedienung auf die Version v01.03.1000 aktualisieren. Der DJI RC-N1-Controller kann jedoch auf die Version 04.18.0500 aktualisiert werden. Die mit diesem Update kompatible DJI Fly-App-Version ist 1.12.4 oder neuer.

Während DJI stets darauf achtet, mit neuen Softwarepaketen möglichst viele bekannte Probleme zu beheben, richtet sich dieses Firmware-Update vor allem an Nutzer in China. Das Land verfügt über eine Reihe neuer vorläufiger Drohnengesetze, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Diese Aktualisierung wird Drohnenpiloten dabei helfen, die lokalen gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Insgesamt wird erwartet, dass diese neuen Vorschriften drohnenbedingte Sicherheitsrisiken verhindern und eine stärkere rechtliche Unterstützung für die robuste Entwicklung der chinesischen UAV-Industrie bieten.

Dem Gesetz zufolge müssen Drohnenbesitzer bei der Registrierung bei den Behörden einen Ausweis vorlegen und diejenigen, die die Drohnen nutzen und bedienen, müssen über bestimmte Qualifikationen verfügen. Flugverbotszonen und für Drohnen zugängliche Lufträume wurden mit Antragsverfahren für Aktivitäten mit Drohnen umgestaltet.

Auch wenn sie über eine Genehmigung verfügen, müssen Drohnenpiloten der Flugsicherungsbehörde eine Stunde vor dem geplanten Start die voraussichtliche Startzeit und die Vorbereitungen mitteilen und dürfen erst nach Bestätigung der Behörde fliegen.

Gleichzeitig versucht China, drohnenbasierte Notfallreaktionssysteme zu verbessern. Beispielsweise müssen sich diejenigen, die Drohnen für Aufgaben wie Überwachung der Terrorismusbekämpfung, Notfallrettung, Katastrophenhilfe und medizinische Versorgung einsetzen, 30 Minuten vor dem geplanten Abflug bei den Behörden melden. Die endgültige Genehmigungs- oder Ablehnungsentscheidung wird 10 Minuten vor dem Abflug bekannt gegeben.

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Davide De Zan
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